Blitzlicht 03/2017

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  • Aufwendungen für Geburtstagsfeier im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen
  • Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai
  • Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
  • Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
  • Eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office
  • Einkünfteerzielungsabsicht kann auch bei lang andauerndem Leerstand einer Wohnung gegeben sein